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Leiharbeitsfirmen zur Kasse gebeten
Berlin. Die Übernahme unwirksamer Tarifverträge kommt die
betroffenen Leiharbeitsunternehmen teuer zu stehen. Die
Sozialkassen fordern jetzt entgangene
Sozialversicherungsbeiträge ein. Die Bundesagentur für
Arbeit (BA) teilte am Freitag mit, daß das Arbeitslosengeld
von Zeitarbeitnehmern höher ausfallen könne.
Hintergrund ist der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010, nach dem die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Schätzungen von Experten könnten sich die Forderungen der Sozialkassen auf zwei bis drei Milliarden Euro summieren. Wie die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am Freitag in Berlin erklärten, ergibt sich die Forderung aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des BAG-Urteils. Zahlen die Leiharbeitsfirmen nicht, haften auch deren Kunden. Zur Kontrolle sollen ab Juli Betriebsprüfungen stattfinden. (dapd/jW)
Hintergrund ist der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010, nach dem die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Schätzungen von Experten könnten sich die Forderungen der Sozialkassen auf zwei bis drei Milliarden Euro summieren. Wie die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am Freitag in Berlin erklärten, ergibt sich die Forderung aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des BAG-Urteils. Zahlen die Leiharbeitsfirmen nicht, haften auch deren Kunden. Zur Kontrolle sollen ab Juli Betriebsprüfungen stattfinden. (dapd/jW)
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