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Boock: Becker nicht an Planung beteiligt
Stuttgart. Das frühere RAF-Mitglied Verena Becker war nach
Einschätzung von Peter-Jürgen Boock nicht an der Planung
des Buback-Attentats von 1977 beteiligt. Becker sei »nicht
planerisch veranlagt« gewesen, sagte der 59jährige am
Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Damit widersprach er dem wesentlichen Anklagevorwurf der
Bundesanwaltschaft gegen Becker.
Andere RAF-Mitglieder seien »für die strategische Planung viel geeigneter« gewesen, betonte Boock, der zur Zeit des Attentats zur Führungsgruppe der RAF gehört hatte. In dem Stuttgarter Prozeß ist Becker angeklagt, Mittäterin beim tödlichen Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter am 7.April 1977 gewesen zu sein.
(dapd/jW)
Andere RAF-Mitglieder seien »für die strategische Planung viel geeigneter« gewesen, betonte Boock, der zur Zeit des Attentats zur Führungsgruppe der RAF gehört hatte. In dem Stuttgarter Prozeß ist Becker angeklagt, Mittäterin beim tödlichen Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter am 7.April 1977 gewesen zu sein.
(dapd/jW)
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