-
04.12.2010
- → Inland
Geldstrafe gegen NPD rechtmäßig
Berlin. Die NPD muß wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten
33200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht
Berlin hat am Freitag erneut eine Klage der Partei gegen die
Strafen abgewiesen. Die Bundestagsverwaltung hatte die
Neonazipartei im Juli zu der Zahlung verpflichtet.
Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)
Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland