Zum Inhalt der Seite

Waterboarding »kein Fehlverhalten«

Washington. Wegen der Zulassung »harscher Verhörtechniken« gegen Terrorverdächtige müssen zwei Juristen des US-Justizministeriums keine Strafe befürchten. Sie hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, heißt es in einer internen Untersuchung. Beide hätten lediglich ein »schlechtes Urteilsvermögen« an den Tag gelegt, als sie CIA-Mitarbeitern die Anwendung unter anderem von Waterboarding erlaubten. In einer ersten Untersuchung war den früheren Anwälten der Regierung standeswidriges Verhalten vorgeworfen worden –eine Beurteilung, die sie ihre Zulassung hätte kosten können. Die Juristen hätten in ihren Memos aber nicht absichtlich eine falsche Auskunft gegeben, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten neuen Bericht.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2010, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!