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Waterboarding »kein Fehlverhalten«

Washington. Wegen der Zulassung »harscher Verhörtechniken« gegen Terrorverdächtige müssen zwei Juristen des US-Justizministeriums keine Strafe befürchten. Sie hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, heißt es in einer internen Untersuchung. Beide hätten lediglich ein »schlechtes Urteilsvermögen« an den Tag gelegt, als sie CIA-Mitarbeitern die Anwendung unter anderem von Waterboarding erlaubten. In einer ersten Untersuchung war den früheren Anwälten der Regierung standeswidriges Verhalten vorgeworfen worden –eine Beurteilung, die sie ihre Zulassung hätte kosten können. Die Juristen hätten in ihren Memos aber nicht absichtlich eine falsche Auskunft gegeben, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten neuen Bericht.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2010, Seite 6, Ausland

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