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Kein Schutz für private Wettbüros

Braunschweig. Private Sportwettbüros dürfen auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum staatlichen Wettmonopol nicht weiter betrieben werden. Die Entscheidung des EuGH vom 8.September bedeute nicht, daß Besitzer per Eilantrag gegen das Verbot des niedersächsischen Innenministeriums vorgehen könnten, teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die Betreiberin eines privaten Wettbüros hatte gegen das Verbot geklagt und zunächst die vorläufige Erlaubnis zum Weiterbetrieb beantragt, da der EuGH das deutsche staatliche Sportwettenmonopol als nicht vereinbar mit dem Europarecht bezeichnet hatte. Die Verwaltungsrichter hielten dagegen, daß die Rechtslage auch nach dem Urteil offen sei und daher in einem Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könne. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.10.2010, Seite 5, Inland

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