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Unterhalb der Ebene

Der frühere Geschäftsführer und Intendant der Bonner Bundeskunsthalle, Wenzel Jacob, hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Jacob war im Zuge einer Finanzaffäre zum 31. Dezember 2007 entlassen worden und hatte unter anderem auf Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlung geklagt. Daß ihm die Grundvergütung aus seinem Arbeitsvertrag bis zum 65. Lebensjahr zusteht, hatte der BGH bereits entschieden. Eine Weiterbeschäftigung unterhalb der Ebene des Geschäftsführers könne er jedoch nicht verlangen, urteilten die Karlsruher Richter nun am Montag nachmittag. Gekündigt worden war Jacob nach kostspieligen Freiluftkonzerten der Kunsthalle. Sie schlugen mit Verlusten von sechs Millionen Euro zu Buche. Der Bundesrechnungshof warf dem Geschäftsführer damals »erhebliche Mängel in der Ordnungsgemäßheit und Wirtschaftlichkeit« vor. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2010, Seite 12, Feuilleton

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