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Türkei mitschuldig an Mord an Dink

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den Mord an dem türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink mitverantwortlich gemacht. Der türkische Staat habe das Leben des Journalisten nicht ausreichend geschützt, befand eine Kammer des Strasbourger Gerichts am Dienstag. Die Türkei wurde angewiesen, den Hinterbliebenen insgesamt 105000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dink war im Januar 2007 auf offener Straße von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Zuvor hatte ihn die türkische Justiz wegen »Beleidigung des Türkentums« verurteilt. Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2010, Seite 7, Ausland

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