-
25.08.2010
- → Inland
Brandanschlag in Dresden
Dresden. Wenige Tage nach dem Brandanschlag auf das linke
Wohnprojekt »Die Praxis« in Dresden-Löbtau
versuchte am frühen Dienstag morgen ein unbekannter Täter
ein ebenfalls von Anhängern der linken Szene bewohntes Haus im
Stadtteil Pieschen mit einem Molotowcocktail in Brand zu setzen.
Wie die Betroffenen am Dienstag mitteilten, landete der Brandsatz
in einem Schlafzimmer, in dem sich zum Tatzeitpunkt eine Person
aufhielt. Die verwendete Bierflasche zerbrach nicht, so daß
der Brand schnell durch einen Bewohner gelöscht werden
konnte.
Das Wohnprojekt ist offenbar seit längerem im Visier von Neonazis. Seit März 2010 wurden in Dresden Aufkleber entdeckt, die die Fassade des Hauses zeigen und die Aufschrift »Antideutsche Strukturen – Robert-Matzke-Straße 16 angreifen« tragen. Ermittlungen gegen den presserechtlich Verantwortlichen, einen »Freien Nationlisten« aus Siegen, hat die Staatsanwaltschaft Dresden vor wenigen Wochen eingestellt. Der Brandanschlag stelle »eine neue Qualität der Bedrohung durch neonazistische Angriffe dar«, heißt es in der Erklärung. In der jüngeren Vergangenheit seien mehrmals Flaschen und Steine auf Fenster des Hauses geworfen worden. (jW)
Das Wohnprojekt ist offenbar seit längerem im Visier von Neonazis. Seit März 2010 wurden in Dresden Aufkleber entdeckt, die die Fassade des Hauses zeigen und die Aufschrift »Antideutsche Strukturen – Robert-Matzke-Straße 16 angreifen« tragen. Ermittlungen gegen den presserechtlich Verantwortlichen, einen »Freien Nationlisten« aus Siegen, hat die Staatsanwaltschaft Dresden vor wenigen Wochen eingestellt. Der Brandanschlag stelle »eine neue Qualität der Bedrohung durch neonazistische Angriffe dar«, heißt es in der Erklärung. In der jüngeren Vergangenheit seien mehrmals Flaschen und Steine auf Fenster des Hauses geworfen worden. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland