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Mehr Rechte für Asylbewerber

Potsdam. Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgenehmigung können sich künftig innerhalb von Brandenburg ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden frei bewegen. Eine entsprechende Verordnung von Innenminister Rainer Speer (SPD) hat die Regierung aus SPD und Linke verabschiedet. Laut Speer nutzt Brandenburg damit eine Möglichkeit des Asylverfahrensgesetzes, wonach die auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde beschränkte Bewegungsfreiheit auf eine größere Region ausgeweitet werden kann. Bisher mußte ein Asylbewerber jeweils eine besondere Erlaubnis für das vorübergehende Verlassen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt beantragen. Von der neuen Verordnung profitieren etwa 1100 Asylbewerber in Brandenburg.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2010, Seite 5, Inland

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