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Bundesarbeitsgericht kippt »Emmely«-Urteil

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung einer unter dem Namen »Emmely« bekannt gewordenen Berliner Supermarktkassiererin aufgehoben. Die Angestellte war nach 30 Berufsjahren im Februar 2008 fristlos entlassen worden, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat. Mit ihrer Kündigungschutzklage war sie in zwei Instanzen gescheitert. Zwar liege eine »erhebliche Pflichtwidrigkeit« vor, dennoch sei eine Kündigung aufgrund der Begleitunmstände nicht gerechtfertigt, hieß es in der Begründung der Bundesrichter. Daß dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende Vertrauen sei durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen »aufgezehrt«. Die Kassiererin muß jetzt weiter beschäftigt werden. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 1, Inland

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