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Verfassungsgericht rügt Durchsuchung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt. Teilnehmer an genehmigten Veranstaltungen dürften nur dann von der Polizei durchsucht werden, wenn es konkrete Hinweise dafür gebe, daß von der Versammlung selbst eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß.

Hintergrund ist eine Protestkundgebungen gegen einen Aufmarsch von 600 Neonazis im Frühjahr 2002 in Bielefeld. Der Polizeipräsident der Stadt hatte dabei angeordnet, alle Gegendemonstranten zu durchsuchen. Mit dieser pauschalen Verfügung sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, urteilten die Richter.

(apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 2, Inland

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