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Karlsruhe steht zum Rettungspaket

Karlsruhe. Das sogenannte Rettungspaket für verschuldete Euro-Länder mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro und einem deutschen Anteil von bis zu 148 Milliarden Euro hat die erste Hürde in Karlsruhe genommen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern einen Antrag ab, das entsprechende deutsche Gesetz mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen. Der Allgemeinheit würden schwere Nachteile drohen, wenn sich der Rettungsschirm später als verfassungsrechtlich zulässig erweise, teilte das Gericht mit. Der Zweite Senat argumentierte, selbst wenn nur Deutschland seine Zusagen zurückziehe, könne das Vertrauen an den Märkten vermindert sein. Die Folgewirkungen seien nicht absehbar. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Beschwerdeführer ist der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler.

Bei dem Rettungsschirm von Euro-Ländern und Internationalem Währungsfonds handelt es sich um Bürgschaften für verschuldete Länder der Euro-Gruppe. Das Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat am 21. Mai gebilligt. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 4, Inland

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