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Nachtfluggegner klagen in Strasbourg

Leipzig. Musterkläger der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle haben Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eingereicht. Das teilte die IG am Donnerstag mit. Die Kläger sehen durch die Genehmigung von zusätzlichen Nachtflügen das Recht auf körperliche Unversehrtheit von rund 75000 Flughafenanrainern mißachtet und damit die Europäische Grundrechtecharta verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Klagen gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluß im Juli 2008 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine dagegen gerichtete Beschwerde nicht angenommen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.05.2010, Seite 2, Inland

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