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Wettbewerbshüter für Entflechtung

Berlin. Die Monopolkommission des Bundes unterstützt den Vorschlag von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Unternehmen künftig bei zu starker Marktmacht aufzuspalten. Die Entflechtungsregelung ziele nicht darauf ab, Konzerne für ihr erfolgreiches Wachstum zu bestrafen, sondern solle helfen, Marktzutrittschranken abzubauen und Funktionsstörungen des Wettbewerbs zu beheben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mit. Uneingeschränkt befürwortet werde auch das geplante Recht zur Stellungnahme des Bundeskartellamts in Gesetzgebungsverfahren mit wettbewerblichem Bezug.

Brüderle will das Instrument der Entflechtung als äußerstes Mittel in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufnehmen. Das Bundeskartellamt soll damit marktbeherrschende Unternehmen verpflichten können, Teile ihres Vermögens zu verkaufen. Brüderle begrüßte die Einschätzung der Kommission. Das Gutachten bestätige die Entscheidung für ein Entflechtungsinstrument als Ultima ratio und stufe die Befugnis als verfassungs- und europarechtlich zulässig ein. Die Monopolkommission berät die Bundesregierung als unabhängiges Expertengremium in Wettbewerbs- und Kartellfragen.

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(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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