-
09.04.2010
- → Inland
Urteil gegen Neonazi bleibt bestehen
Passau. Die Geldstrafe von 1200 Euro für den Neonazi Thomas
Wulff wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole bleibt
bestehen. Darauf haben sich am Donnerstag Gericht,
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigt. Das teilte
das Landgericht Passau mit. Wulff war verurteilt worden, weil er
bei der Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse im Sommer 2008
dessen Sarg mit einer Hakenkreuzflagge bedeckt hatte. Der Passauer
Polizeichef Alois Mannichl hatte Wulff festnehmen daraufhin lassen.
Im Dezember 2008 wurde Mannichl dann vor seinem Wohnhaus von einem
bisher Unbekannten mit den Worten »Viele Grüße vom
Nationalen Widerstand, du trampelst nimmer auf den Gräbern
unserer Kameraden herum« niedergestochen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland