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Kindergeldabzug bei Hartz IV rechtens

Karlsruhe. Die volle Anrechnung von Kindergeld auf »Hartz IV« ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Jugendlichen zurück. Nach dem Beschluß wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dadurch nicht verletzt. Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer »Bedarfsgemeinschaft« und bezog Leistungen nach »Hartz IV«. Das Kindergeld wurde dabei auf das Sozialgeld angerechnet. Dies sei rechtes, befanden die Richter. Der Gesetzgeber, der bei zu versteuerndem Einkommen Kinderfreibeträge gewährt, sei nicht verpflichtet, Sozialleistungen in vergleichbarer Höhe zu gewähren. Insgesamt erhalten rund 1,3 Millionen »Bedarfsgemeinschaften« Kindergeld.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 4, Inland

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