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Hartz IV: Verhungern soll keiner

Essen. Bei Hartz-IV-Empfängern muß auch im Fall von Sanktionen seitens der Kommune oder der Arge das Existenzminimum gesichert sein. Das entschied das Landessozialgericht Nord­rhein-Westfalen in einem am Montag in Essen veröffentlichten Beschluß. In Mönchengladbach hatte die Arge einem 25jährigen, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hatte, die Leistungen für drei Monate vollständig gestrichen, weil er nicht genügend kooperiert hatte. Hiergegen hatte der Erwerbslose Widerspruch eingelegt.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.11.2009, Seite 2, Inland

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