17.11.2009 / Inland / Seite 2
Hartz IV: Verhungern soll keiner
Essen. Bei Hartz-IV-Empfängern muß auch im Fall von
Sanktionen seitens der Kommune oder der Arge das Existenzminimum
gesichert sein. Das entschied das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen in einem am Montag in Essen
veröffentlichten Beschluß. In Mönchengladbach hatte
die Arge einem 25jährigen, der ein wenige Monate altes Baby zu
versorgen hatte, die Leistungen für drei Monate
vollständig gestrichen, weil er nicht genügend kooperiert
hatte. Hiergegen hatte der Erwerbslose Widerspruch eingelegt.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/134778.hartz-iv-verhungern-soll-keiner.html