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Haftstrafe für rechte Anwältin bestätigt

Karlsruhe. Die rechtsextreme Anwältin Sylvia S. muß wegen Volksverhetzung endgültig für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel darf zudem ihren Anwaltsberuf fünf Jahre lang nicht ausüben. Der BGH bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim.

Die Anwältin hatte im Frühjahr 2006 im Zündel-Prozeß selbst den Holocaust als »größte Lüge der Weltgeschichte« bezeichnet, eine Beschwerde an das Gericht mit »Heil Hitler« unterschrieben und Schöffen wegen »Volksverleumdung und Feindbegünstigung« mit der Todesstrafe gedroht.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2009, Seite 5, Inland

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