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Steuerflucht soll schwieriger werden

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Rechtsverordnung zum neuen Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gebilligt. Demnach existieren nun erweiterte Nachweispflichten, wenn Geschäfte in international geächteten Steueroasen gemacht werden oder dort Geld anlegt wird. Für welche Länder diese Sanktionen konkret gelten, hat die Regierung noch nicht festgelegt. Laut dem Entwurf werden nun auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium mitentscheiden, bei welchen Ländern das Gesetz greift. Der Bundesrat soll der Verordnung am 19. September zustimmen. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2009, Seite 5, Inland

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