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Dresden: Nachwahl verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die Nachwahl in Dresden zur Bundestagswahl 2005 war verfassungsgemäß. Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Dienstag ist es nicht zu beanstanden, daß das vorläufige amtliche Wahlergebnis im übrigen Bundesgebiet bereits bekannt war, als die Wähler im Bezirk Dresden I am 2. Oktober 2005 ihre Stimme abgaben. Damit sei weder das Prinzip der Chancengleichheit noch das der freien und geheimen Wahl verletzt worden. Mit der Entscheidung wurde die Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers zurückgewiesen. Die Wahlen zur vergangenen Bundestagswahl mußten in Dresden verschoben werden, weil eine NPD-Bewerberin plötzlich gestorben war. Da das Ergebnis der Hauptwahl bereits am 18. September vorläufig bekanntgegeben wurde, konnten die Wähler im Wahlbezirk Dresden I ihre Stimme taktisch abgeben.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2009, Seite 4, Inland

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