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Kein Schnäppchen

Im Rechtsstreit um einen im Internet versehentlich für nur 5,50 Euro versteigerten Porsche behält der Anbieter recht. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Demnach muß der Besitzer des Sportwagens, der die Auktion nach acht Minuten wegen eines Fehlers beim Einstellen des Angebots vorzeitig beendet hatte, dem Käufer keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht hatte argumentiert, daß es bei dem Kauf offensichtlich um einen Rechtsmißbrauch handeln würde, da der Kaufpreis sich »nicht mehr im Bereich eines ›Schnäppchens‹« bewege. Als der Anbieter den Verkauf verweigerte, klagte der Bieter auf Zahlung von 75000 Euro Schadenersatz. Dies sei der Mindestwert des Fahrzeugs. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2009, Seite 13, Feuilleton

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