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Flugsicherung wird teilprivatisiert

Berlin. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll künftig Aufgaben in grenznahen Regionen an private Firmen übergeben können. Das sieht eine am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung vor. Eine Privatisierung der DFS selbst wird allerdings ausgeschlossen. Union und SPD betonten, die Flugsicherung dürfe nicht an nationalen Grenzen enden.Der Parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Ulrich Kasparick erklärte, selbst bei einer Übergabe von Aufgaben im Luftverkehr an ausländische Anbieter blieben deutsche Durchgriffs- und Kontrollrechte gewahrt. Die Linke lehnte die Vorlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2009, Seite 2, Inland

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