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16.05.2009
- → Inland
»Mai-Randalierer« erhält Bewährungsstrafe
Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag ein erstes Urteil
im Zusammenhang mit Ausschreitungen rund um den 1. Mai in Berlin
erlassen. Ein 57jähriger wurde wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren
Landfriedensbruchs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf
Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater in
der Walpurgisnacht in einer Gruppe gewalttätiger Randalierer
aufgehalten. Er selbst habe zwei Glasflaschen in Richtung von
Polizeibeamten geworfen. Der Angeklagte habe die Vorwürfe
unumwunden eingeräumt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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