Zum Inhalt der Seite

Fahrgastrechte im Bahnverkehr gestärkt

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Ausweitung der Rechte von Bahnreisenden gegeben. Hat ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung oder fällt er gar ganz aus, müssen Bahnunternehmen ihren Kunden einen Teil des Ticketpreises zurückerstatten. Außerdem werden sie verpflichtet, bei mindestens einstündigen Verspätungen alternative Reisewege anzubieten oder notfalls für eine Hotelunterkunft zu sorgen, sollte eine Übernachtung notwendig sein. Bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten sollen Reisende Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges und auf Ersatz der dabei entstehenden Kosten haben.(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!