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Aus: Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 2 / Inland

Fahrgastrechte im Bahnverkehr gestärkt

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Ausweitung der Rechte von Bahnreisenden gegeben. Hat ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung oder fällt er gar ganz aus, müssen Bahnunternehmen ihren Kunden einen Teil des Ticketpreises zurückerstatten. Außerdem werden sie verpflichtet, bei mindestens einstündigen Verspätungen alternative Reisewege anzubieten oder notfalls für eine Hotelunterkunft zu sorgen, sollte eine Übernachtung notwendig sein. Bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten sollen Reisende Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges und auf Ersatz der dabei entstehenden Kosten haben.(ddp/jW)