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Gericht bestätigt Atomausstiegsgesetz

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die 2002 in Kraft getretene gesetzliche Regelung zum Atomausstieg in Deutschland bestätigt. Die Leipziger Richter wiesen am Donnerstag eine Revisionsklage der Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Biblis A in Hessen zurück, die damit eine Zuteilung aus der Reststrommenge des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich erreichen wollten. Damit bestätigten die Richter die Urteile der Vorinstanzen. Die beiden Kraftwerke müssen nun nach dem Verbrauch ihrer gesetzlich vorgesehenen Stromkontingente voraussichtlich schließen. Vertreter der Betreibergesellschaften Vattenfall und RWE zeigten sich enttäuscht von dem Urteil. Freude herrschte dagegen erwartungsgemäß beim Bundesumweltministerium, das sich mit seiner Rechtsauffassung auch gegen das Bundeskanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium durchgesetzt hat. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2009, Seite 1, Inland

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