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Bundestag schränkt Telefonwerbung ein

Berlin. Der Bundestag stärkt die Verbraucherrechte im Falle unlauterer Telefonwerbung. Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Künftig droht bei unerlaubten Werbeanrufen ein Bußgeld in Höhe von 50000 Euro. 10000 Euro fallen an, falls Unternehmen sich nicht an das Rufnummernunterdrückungsverbot halten.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2009, Seite 4, Inland

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