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Nazi-Zeitungen dürfen erscheinen

München. Das Projekt »Zeitungszeugen» darf nach einer Gerichtsentscheidung vollständige Nachdrucke von Nazi-Zeitungen wie den Völkischen Beobachter veröffentlichen. Allerdings nur bis zum Erscheinungsjahr 1938. Wie das Landgericht München am Mittwoch entschied, ist dagegen das für die Jahre 1939 bis 1945 vom Freistaat erlassene Verbot zulässig. Für die Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs sind dem Urteil zufolge die vom bayerischen Finanzministerium reklamierten Urheberrechte an den NS-Zeitungen abgelaufen. Bayern hatte von den Alliierten die Rechte der Nazi-Presse übertragen bekommen. Ein britischer Verleger hatte zum Jahrestag von Hitlers Machtergreifung die »Zeitungszeugen« mit den beanstandeten Nachdrucken veröffentlicht.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 2, Inland

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