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Gericht behandelt Atomausstiegsklage

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig befaßt sich am heutigen Donnerstag in einem Präzedenzfall mit der gesetzlichen Regelung zum Atomausstieg. Dabei geht es um eine Klage der Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Biblis A in Hessen gegen die Bundesrepublik. Die Konzerne wollen eine Zuteilung aus der Reststrommenge für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich erreichen, um über 2009 hinaus in Betrieb bleiben zu können.Scheitern die Kläger, müssten die beiden Kraftwerke noch im Laufe dieses Jahres schließen, weil ihr gesetzlich vorgesehenes Stromkontingent dann ausgeschöpft ist. Im Atomausstiegsgesetz von 2002 sind den Kernkraftwerken sogenannte Reststrommengen zugeteilt worden. Wenn die jeweilige Menge produziert ist, erlischt die Betriebsgenehmigung. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 4, Inland

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