-
05.03.2009
- → Inland
Freispruch im Fall Jalloh rechtskräftig
Dessau-Roßlau. Der Freispruch eines Streifenpolizisten im
Prozeß um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh
in einer Dessauer Polizeizelle ist nach Aussage des Anwaltes des
Polizisten rechtskräftig. Dem Polizisten war vorgeworfen
worden, Jalloh nicht richtig durchsucht und dabei ein Feuerzeug
übersehen zu haben. Von diesem Vorwurf war er Ende vorigen
Jahres nach 59 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Nach der
Urteilsverkündung hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage
angekündigt, in Revision zu gehen. Das betreffe jedoch nur das
Urteil gegen den damaligen Gruppenleiter, teilte der Anwalt am
Mittwoch mit. Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in
seiner Zelle gestorben. Er soll die Matratze in seiner Zelle selbst
angezündet haben, obwohl er an Händen und Beinen
gefesselt war. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland