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Gericht stärkt ­Erwerbslosenrechte

Kassel. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen dürfen in Ballungsräumen nicht aufgrund der höheren Mieten zum Umzug in besonders kleine Wohnungen verwiesen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Grundsatzurteil am Donnerstag. Im verhandelten Fall hatte die Arge München einen alleinstehenden Erwerbslosen aufgefordert, aus seiner 56 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in eine neue Wohnung ziehen, da die bisherige mit ihrer Größe und der Miethöhe von 521,52 Euro für eine alleinstehende Person unangemessen sei. Die Kasseler Richter entschieden, die Argen müßten sich an die Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus halten. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.02.2009, Seite 2, Inland

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