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Klage gegen ­Rentenabschläge

Berlin. Gegen die 2001 eingeführte Kürzung der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten haben mehrere Verbände Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Sozialverbände SoVD und VdK wenden sich gegen die Leistungskürzungen von bis zu 10,8 Prozent, wie der VdK am Dienstag in Berlin mitteilte. Die Abschläge seien ein Eingriff in das Eigentumsrecht, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. SoVD-Präsident Adolf Bauer nannte die Kürzungen »ungerechtfertigt und systemwidrig«. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: »Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann wegen schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten. Niemand darf dafür mit Rentenabschlägen bestraft werden.« Die Verfassungsklage betrifft nach Angaben der Verbände Erwerbsminderungsrentner, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Betroffen seien rund 750000 Erwerbsminderungsrentner und ein Teil der bundesweit 700000 Hinterbliebenenrentner.

(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 4, Inland

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