Zum Inhalt der Seite

Bund besteht auf »Schuldenbremse«

Berlin. Der Bund will die Einführung einer sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz notfalls im Alleingang ohne die Länder durchziehen. Dafür sprachen sich am Mittwoch in Berlin führende Politiker von Union und SPD aus. Hintergrund ist, daß sich die Länder bislang nicht auf eine einheitliche Position zur drastischen Beschränkung von Neukrediten für die öffentlichen Haushalte einigen konnten. Besonders hochverschuldete Länder wie Berlin oder Bremen machen eine entsprechende Verpflichtung von Hilfszusagen abhängig. Für die CDU/CSU ist die »Schuldenbremse« jedoch unabdingbare Voraussetzung für eine Zustimmung zum zweiten Konjunkturpaket. Eine Begrenzung dieses Instruments auf den Bundeshaushalt wäre deshalb ein denkbarer Kompromiß.(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2009, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!