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Gericht läßt Neonazis marschieren

Passau/München. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das von der Stadt Passau verhängte Verbot eines für Samstag geplanten Neonaziaufmarsches aufgehoben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei ein Verbot im Hinblick auf die elementaren Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zulässig und unverhältnismäßig, begründete das Gericht am Freitag seine Entscheidung. Die Stadt Passau wollte noch am Freitag Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.
(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.01.2009, Seite 2, Inland

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