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17.10.2008
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Kopftuchverbot bestätigt
Hamm. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in Nordhein-Westfalen bestätigt. Eine Türkischlehrerin aus dem Ruhrgebiet scheiterte am Donnerstag mit ihrer Berufungsklage gegen das Land. Die 31jährige war im Juni 2007 entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Das Tragen des Kopftuchs als religiöses Symbol sei nicht mit der vom Schulgesetz geforderten Neutralitätspflicht im Unterricht vereinbar, erklärte die Kammer. Die Türkischlehrerin, die nur islamische Schüler unterrichtete, hatte u. a. argumentiert, das Verbot verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil das Tragen der Ordenstracht oder der jüdischen Kippa nicht als religiöse Bekundung angesehen würden. (AP/jW)
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