Zum Inhalt der Seite

Kopftuchverbot bestätigt

Hamm. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in Nordhein-Westfalen bestätigt. Eine Türkischlehrerin aus dem Ruhrgebiet scheiterte am Donnerstag mit ihrer Berufungsklage gegen das Land. Die 31jährige war im Juni 2007 entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Das Tragen des Kopftuchs als religiöses Symbol sei nicht mit der vom Schulgesetz geforderten Neutralitätspflicht im Unterricht vereinbar, erklärte die Kammer. Die Türkischlehrerin, die nur islamische Schüler unterrichtete, hatte u. a. argumentiert, das Verbot verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil das Tragen der Ordenstracht oder der jüdischen Kippa nicht als religiöse Bekundung angesehen würden. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.10.2008, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!