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Schulen dürfen Kopfnoten geben

Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat eine Klage gegen die sogenannten Kopfnoten abgewiesen. Ab dem Schuljahr 2008/09 wird in dem Bundesland das Arbeits- und Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen bis zur zehnten Klasse bewertet. Die Tochter des Vorsitzenden des Landeselternrats hatte gegen die entsprechende Verordnung geklagt. Sie sah die Chancengleichheit von Schülern aus unterschiedlichen Bundesländern bei Bewerbungen verletzt. Das Gericht entschied hingegen, die vom Bildungsministerium in Schwerin erlassene »Verordnung zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern« verstoße nicht gegen die Vorgaben des Landesschulgesetzes zu einheitlichen Beurteilungsmaßstäben. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.10.2008, Seite 4, Inland

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