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DDR-Sportwettbüro

Stuttgart. Die Vermittlung von Sportwetten aufgrund einer Genehmigung aus DDR-Zeiten darf nicht untersagt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil und hob damit entsprechende Verbote baden-württembergischer Behörden auf. Ihre Entscheidung begründeten die Richter mit Artikel 19 des Einigungsvertrages. Daraus gehe hervor, daß der in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme. Die Kommunen hatten hingegen argumentiert, daß die im Jahr 1990 für Sportwetten Gera erteilte DDR-Erlaubnis in Westdeutschland keine Gültigkeit habe. Geklagt hatten mehrere Betreiber von Annahmestellen, die ihre Kunden an die Sportwetten Gera vermittelt hatten. Das Gericht ließ Berufung zu der Entscheidung zu.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.10.2008, Seite 16, Sport

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