Zum Inhalt der Seite

»Hakenkreuz-Fall«: Kritik an Gericht

Chemnitz. Im Fall des mutmaßlich vorgetäuschten Neonazi-Überfalls von Mittweida hat die Verteidigung die Zulassung der Klage gegen eine inzwischen 18jährige Frau kritisiert. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für das Vortäuschen einer Straftat, erklärte Anwalt Axel Schweppe am Freitag in Chemnitz. Die Klagebegründung lasse erkennen, daß es offensichtlich keine zwingenden Beweise für eine Schuld seiner Mandantin gebe.

Das Amtsgericht Hainichen hatte am Donnerstag die Klage der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugelassen. Der Prozeß soll am 16. September beginnen. Die damals 17jährige hatte im November 2007 bei der Polizei angegeben, vor einem Supermarkt in Mittweida von Neonazis angegriffen worden zu sein. Die junge Frau hatte damals ausgesagt, daß die Männer ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hätten, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen war.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!