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Springer AG bald Ecke Dutschke-Straße

Berlin. Gut 40 Jahre nach dem Attentat auf Rudi Dutschke kann ein Teil der Kochstraße in Berlin-Kreuzberg jetzt nach dem Studentenführer benannt werden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Mai 2007 abgelehnt. Mit dem Beschluß ist dessen Urteil rechtskräftig geworden.

Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage von 27 Anliegern, darunter die Axel Springer AG, als »unbegründet« abgewiesen. Die Entscheidung des Bezirks­amtes Kreuzberg-Friedrichshain von Ende 2005 sei »nicht willkürlich« und verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger, hieß es. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.04.2008, Seite 4, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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