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07.04.2008 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Kleinaktionäre gegen Telekom

OLG Frankfurt/Main verhandelt ab heute über Vorwurf der Falschinformation bei Emission von »Volksaktien«

Im großen Saal im Bürgerhaus Bornheim wird zumeist Kleinkunst dargeboten. Doch am heutigen Montag gastiert im Veranstaltungshaus des Stadtteils das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Der 23. Zivilsenat muß entscheiden, ob die Deutsche Telekom bei den Börsengängen 1999 und 2000 ihre Anleger unzureichend oder falsch informiert hat. Es ist das zweite Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und ein Prozeß der Superlative. »Theoretisch können da ...

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