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Türkei: Verbotsantrag gegen Erdogan-Partei

Istanbul. Die Legalität der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan wird juristisch in Frage gestellt. Das Verfassungsgericht in Ankara nahm am Montag den Verbotsantrag der Generalstaatsanwaltschaft an und setzte damit das Verfahren gegen die größte Partei im Land offiziell in Gang. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya wirft der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) vor, sie wolle einen islamistischen Gottesstaat errichten. Als Argument verweist Yalcinkaya unter anderem auf den kürzlichen Parlamentsbeschluß zur Freigabe des Kopftuchs für Studentinnen.
Bis zu einem Urteil werden zwar noch Monate vergehen, doch dürfte das Verfahren die politischen Spannungen in Ankara weiter verschärfen. In seiner 162seitigen Anklageschrift zitiert Yalkcinkaya die Äußerungen zahlreicher AKP-Vertreter, darunter auch Erdogan, und fordert politische Betätigungsverbote für den Ministerpräsidenten sowie für Staatspräsident Abdullah Gül und 69 weitere Politiker.
Unter den elf Verfassungsrichtern offenbarten sich Differenzen darüber, ob sich das Verfahren auch gegen Staatspräsident Gül richten darf. Während das Gericht den Verbotsantrag gegen die AKP einstimmig zur Verhandlung annahm, stimmten vier Richter dagegen, auch gegen Gül zu prozessieren.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.04.2008, Seite 2, Ausland

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