-
27.03.2008
- → Inland
Atommüllager darf gebaut werden
Karlsruhe. Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager »Schacht Konrad« gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm den Antrag der Stadt mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung an, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß heißt. Die Stadt hatte sich gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gewandt, das die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen letztinstanzlich erlaubt hatte. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich zudem gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002. Die Inbetriebnahme des Endlagers ist für 2013 vorgesehen. In dem Bergwerk können bis zu 303000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert werden. Sie stammen aus Atomkraftwerken, Sammelstellen, Kliniken und Forschungsinstituten. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland