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Frankreich: Erfolg für Genmaisgegner

Paris. In Frankreich haben Genmaisbefürworter einen Rückschlag erlitten. Der Staatsrat als höchstes Verwaltungsgericht wies am Mittwoch einen Teil ihrer Beschwerde gegen die Aussetzung des Gen­anbaus zurück. Es gebe keine Hinweise auf eine rechtliche Anfechtbarkeit der dazu im Februar in Kraft gesetzten Regierungsverordnungen, hieß es. Allerdings muß der Staatsrat jetzt noch über die wissenschaftliche Begründung befinden, mit der die Regierung das vorläufige Verbot für die bisher einzige in Frankreich zugelassene Genmais-Sorte MON810 gerechtfertigt hatte. Paris berief sich dabei auf neue wissenschaftliche Studien zur Beeinträchtigung von Flora und Fauna durch Genpflanzen und nutzte eine EU-Schutzklausel. Diese erlaubt ein zeitweises Verbot des Anbaus, wenn ein Gesundheits- oder Umweltrisiko vorliegt. Das Verbot gilt jetzt so lange, bis die EU-Behörden ihre Anbau-Erlaubnis für den Mais des US-Herstellers Monsanto überprüft haben.
(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2008, Seite 6, Ausland

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