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BGH prüft Freispruch für NPD-Aktivist

Karlsruhe. Der Freispruch für den NPD-Funktionär Jens Pühse im Prozeß um die Produktion und den Vertrieb von CDs mit rechtsextremen Inhalten könnte wieder aufgehoben werden. Das wurde am Donnerstag bei der Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe deutlich. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei in sieben der acht angeklagten Fälle erfüllt. Der 36jährige NPD-Organisationsleiter war im März 2007 vom Landgericht Dresden unter anderem vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.02.2008, Seite 5, Inland

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