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13.02.2008
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Demoleiterin in München verurteilt
München. Wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde am Dienstag die Versammlungsleiterin der Demonstration gegen die Münchner »Sicherheitskonferenz« im Februar 2007 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hätte Babette M. unter anderem gegen das Mitführen von Seitentransparenten durch Demonstrationsteilnehmer und »Hetztiraden gegen Polizeimaßnahmen« einschreiten müssen. An der Demonstration hatten mehrere tausend Menschen teilgenommen. Den Auflagenbescheid hatte Babette M. ordnungsgemäß verlesen und mehrfach auf das Verbot von Seitentransparenten hingewiesen, war jedoch nicht physisch dagegen eingeschritten. »Die Versammlungsleitung ist keine Hilfspolizei. Sie hat auch gar keine Rechtsgrundlage, um Polizeiaufgaben durchzuführen«, argumentierte Rechtsanwältin Angelika Lex und kündigte Berufung an. (jW)
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