Ausgabe vom 23.07.2010
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Diese Linksextremisten versuchen auf zwei Wegen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugreifen: Ideologisch durch die Verbreitung ihres gefährlichen Gedankenguts und praktisch durch Übergriffe auf Vertreter unseres Rechtsstaats.
CSU-Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz
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