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11.06.2021 19:30 Uhr

»Marxistische Positionen geraten unter Pauschalverdacht«

Geheimdienst gegen junge Welt: Gewerkschafter könnten die nächsten Leidtragenden sein. Ein Gespräch mit Hans-Jürgen Urban
Von Simon Zeise
IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warnt: Praxis des Verfassungsschutzes frühzeitig skandalisieren, bevor das Beispiel Schule macht

Herr Urban, sind Sie Verfassungsfeind?

Bisher dachte ich: nein. Aber nachdem ich die Begründung aus dem Innenministerium für die Beobachtung der jungen Welt gelesen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Überzeugung, man ist Extremist, sobald man in der kapitalistischen Gesellschaft einen Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit wahrnimmt. Bekennen Sie sich schuldig?

In diesem Sinne ja. Ich muss aber hinzufügen: Nachdem ich die Begründung gelesen hatte, bin ich mit einem Gefühl zwischen Ratlosigkeit und Entsetzen zurückgeblieben. Ratlosigkeit ob des Niveaus der Argumentation und Entsetzen über das Verständnis von Wissenschafts- und Medienpluralismus, das darin zum Ausdruck kommt.

Der Marxismus wird von der Behörde als verfassungsfeindliche Ideologie diskreditiert. Gleichwohl spielt er in der Arbeiterbewegung eine bedeutende Rolle. Wie sehr sind die Gewerkschaften von der Entscheidung des Verfassungsschutzes beeinträchtigt?

Die Aussage, dass auch die Bundesrepublik durch soziale Klassen strukturiert ist, ist in Wissenschaft und Gesellschaft ein durchaus umstrittener Standpunkt. Aber es ist zweifellos einer, der im Rahmen eines demokratischen Pluralismus nicht nur seinen Platz hat, sondern der, bei aller berechtigter Kritik, auch mehr zeitdiagnostische Erklärungskraft als viele andere besitzt. Das gilt auch und gerade aus der Perspektive der Gewerkschaften. Nehmen wir etwa die aktuelle Debatte über Klimaschutz und Dekarbonisierung. Marx und Engels haben den Zusammenhang zwischen den Wachstumszwängen einer kapitalistischen, profitorientierten Marktökonomie und der Überforderung und Zerstörung der Ökosysteme so treffend wie nur sehr wenig andere analysiert. Dieses analytische Potential zu verschenken wäre angesichts der aktuellen Aufgabe der sozialökologischen Transformation geradezu verantwortungslos.

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat geschrieben, die Klassenspaltung werde einem in der Coronakrise wie in einem Brennglas vor Augen geführt. Sollen Stimmen, die für Lohnabhängige und Ausgebeutete Partei ergreifen, zum Verstummen gebracht werden?

Es kann gut sein, dass dies eine Absicht ist. Aber das nahezu absurd geringe Niveau der Argumentation erschwert eine sachliche Analyse. Wenn der Verfassungsschutz argumentiert, dass die Charakterisierung der Bundes­repu­blik als Klassengesellschaft gegen die Grundgesetznorm der individuellen Freiheit und der Wertschätzung des einzelnen als Individuum verstößt, dann kommt darin vor allem analytisches Unvermögen zum Ausdruck. Eine Observationsbegründung, die nicht einmal zwischen einer analytischen Aussage – die Bundesrepublik ist eine Klassengesellschaft – und einer verfassungsrechtlichen Norm – die Menschenwürde ist zu schützen – zu unterscheiden vermag, spricht doch Bände über ihre Urheber.

Ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren, dass auch die deutsche Klassengesellschaft soziale Grundrechte und die Würde großer Teile der subalternen Bevölkerung verletzt. Stichworte sind prekäre Arbeit, Armutslöhne und sozial ungleich verteilte Lebenserwartungen. Aber der Grundimpuls der Marxschen Kapitalismuskritik war doch gerade die Auffassung, dass die klassengespaltene Gesellschaft den lohnabhängigen Individuen die elementaren Freiheitsrechte vorenthält; und dass in der wirklich freien Gesellschaft die Freiheit des einzelnen die Voraussetzung der Freiheit aller ist.

Die Feststellung der zunehmenden sozialen Spaltung infolge der Coronapandemie ist eine völlig richtige Diagnose, die in der politischen Diskussion mehr Gehör finden muss. Aber die marxistische Analyse kapitalistischer Klassengesellschaften geht ja weiter. Sie prangert nicht nur ungerechte Verteilungsverhältnisse an. Sie zielt auf das, was man die sozial-ökonomische Tiefenstruktur der Gesellschaft nennen kann, und sie will aufzeigen, warum die sozialen Ungerechtigkeiten kein Zufall, sondern Folge von gesellschaftlichen Strukturen und Spielregeln sind. Hier kommen die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse und die Mechanismen profitgetriebener Märkte ins Spiel. Mit anderen Worten. Das Eindringen in die Tiefenstruktur unserer Wirtschaftsordnung und das Aufzeigen, dass ökonomische Krisen, soziale Verwerfungen und Naturzerstörung keine Zufälle sind, das ist der analytische Mehrwert der marxistischen Kapitalismusanalyse. Diesen Ansatz illegalisieren zu wollen, spricht für ein Wissenschafts- und Medienverständnis, das wohl stärker mit der Verfassung kollidiert als die Formulierung marxistischer Positionen.

Der Marxismus ist tief in der Arbeiterbewegung verwurzelt. Wird Ihnen als Gewerkschafter nicht angst und bange, dass Sie ins Visier des Verfassungsschutzes geraten könnten?

In wesentlichen Bereichen der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit ist der Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit analytischer Ausgangspunkt. Man muss aber gar nicht so abstrakt bleiben. Es gehört schlicht zur gewerkschaftlichen Alltagserfahrung, dass etwa der Versuch, die ökologische Transformation zu einer sozial-ökologischen zu machen und die sozialen Interessen der von Arbeit abhängig lebenden Menschen zur Geltung zu bringen, immer wieder an die Grenzen stößt, die durch die benannten Strukturen und Spielregeln gezogen werden. Die Profitzwänge kapitalistischer Märkte und das Machtgefälle zwischen Kapital und Arbeit aufgrund der Eigentumsverhältnisse blockieren vielfach die notwendigen Veränderungen. Deshalb brauchen wir ja wirtschaftsdemokratische Interventionen durch Grenzwerte, Auflagen und verbindliche Vorgaben, um die Märkte zu regulieren. Und deshalb brauchen wir Gegenmacht durch Betriebsräte und Gewerkschaften, um das Machtungleichgewicht zu korrigieren und Einkommen, Beschäftigung und Mitbestimmung zu schützen.

Es ist nicht das erste Mal, das der Verfassungsschutz die Rechte der abhängig Beschäftigten beschneiden will. 2022 jähren sich die Berufsverbote zum 50. Mal. Befürchten Sie ein härteres Vorgehen auch gegen Arbeiter und Angestellte?

Die Berufsverbote sind die Geschichte eines politischen Desasters. Selbst Protagonisten, die damals aktiv dafür eingetreten sind, wie etwa Willy Brandt, haben das im nachhinein eingestanden. Das ist aber nur ein Element. Wenn man sich die Entwicklung des Verfassungsschutzes in den vergangenen Jahren anschaut, merkt man: Nach rechts wird er immer kurzsichtiger, nach links werden die Argumente immer skurriler. Nebenbei erfährt man, dass der Geheimdienst Abgeordnete und halbe Parlamente überwacht. Zusätzlich wird bekannt, dass die Behörde von Personen geführt wird, die in radikale rechte Lager verstrickt sind. Es wird Zeit, Praxis und Selbstverständnis der Behörde einer grundsätzlichen Prüfung zu unterziehen, um zu schauen, ob die Verfassung bei ihren vermeintlichen Schützern wirklich in guten Händen ist.

Die Behörde will die junge Welt nicht nur ideologisch bekämpfen. Vielmehr hat sie offen erklärt, der Zeitung soll der Nährboden entzogen, sprich ökonomischer Schaden zugefügt werden. Die Repression gegen Marxisten und ihre Analyse des Kapitalismus erreicht eine neue Qualität. Was ist, wenn das Beispiel Schule macht?

Wenn sich diese Interpretationen durchsetzen und Leitlinie für die weitere Praxis der Behörde, Ministerien oder anderen politischen Akteuren werden sollte, dann hätte das fatale Folgen. Es würde marxistische Positionen diskreditieren und ihre Vertreterinnen und Vertreter unter den Pauschalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit stellen. Man muss deshalb deutlich auf das Demokratiegefährdungspotential hinweisen und möglichst früh diese Praxis des Verfassungsschutzes und ihre Rechtfertigung durch die aufsichtführende Behörde skandalisieren, um zu verhindern, dass diese Sicht in weitere Bereiche übergreift.

Hans-Jürgen Urban ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Dokumentiert: »Kollektive Haftung«

Die Beobachtung von jW durch den Verfassungsschutz hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge schrieb in der Taz vom 19. Mai:

Ist der marxistische Klassenbegriff verfassungsfeindlich? Wenn man dem CDU-Politiker Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, folgt, dann ist das so. (…) Mittels des Klassenbegriffs wird allerdings kein Mensch »einem Kollektiv untergeordnet«. Vielmehr wird jeder Mensch im Rahmen der Sozialstrukturanalyse einer (als »Klasse« bezeichneten) Großgruppe zugeordnet. Das tun alle Soziologen, auch solche, die dem Klassen- den Schichtbegriff vorziehen. Man muss übrigens kein Marxist sein, um zu erkennen, dass Deutschland eine Klassengesellschaft ist. Einer kleinen Minderheit der Bevölkerung gehören die Unternehmen, Banken und Versicherungen, während die große Mehrheit ihre Arbeitskraft verkaufen muss, um gut leben zu können. (…) Nicht die Demokratie soll jedoch durch eine andere Gesellschaftsordnung ersetzt werden, sondern das kapitalistische Wirtschaftssystem. Hier urteilt ein Jurist über den Marxismus, der ihn offenbar nicht versteht oder bösartig verdreht. Jemand wie er ist daher fehl am Platze.

Johannes Schillo verdeutlichte am 1. Juni in Menschen machen Medien:

Laut Verfassungsschutzgesetzgebung sollen Organisationen beobachtet werden, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen. Und das – teils jahrelange – Zögern der Behörden, Bewegungen wie etwa Pegida in diesem Sinne als Beobachtungsobjekt einzustufen, ist ja bekannt. Bei der jW handelt es sich nun offenkundig nicht um eine Organisation. Das Innenministerium nimmt dies auch einerseits zur Kenntnis, wertet aber andererseits die Tatsache, dass sich die jW-Redaktion auf die Marxsche Theorie beruft und dementsprechend vor allem Autor*innen aus dem linken Spektrum zu Wort kommen lässt, als »Aktionsorientierung«, die die Gleichsetzung mit einer Organisation erlauben soll. Somit werden Redakteure, Autor*innen und Leser*innen/Abonnent*innen gewissermaßen als ein einheitliches, zumindest vernetztes, tendentiell verfassungsfeindlich agierendes Kollektiv in Haftung genommen, obwohl von einem Organisierungs- oder Vereinheitlichungsprozess keine Rede sein kann. (jW)