Die nach drei Monaten endlich präsentierte schriftliche Urteilsbegründung im Prozess der jungen Welt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht stellt selbst »Erkenntnisse« des Geheimdienstes locker in den Schatten.
Die Bundesregierung will der jungen Welt unter Verweis auf ihre marxistische Orientierung mit Hilfe ihres Geheimdienstes den »Nährboden entziehen«. Dagegen wehrt sich die Tageszeitung vor Gericht.
Journalistenverband von Urteil gegen junge Welt überrascht. Gericht bestätigte Nennung in Verfassungsschutzbericht. Ein Gespräch mit Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV.
Es ist eine Niederlage für die junge Welt, aber auch für die Pressefreiheit im Lande: Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung die Klage der Verlag 8. ...
In den 70er Jahren definierte der Jurist Jürgen Seifert die Bundesrepublik als einen »Rechtsstaat mit Grauzonen«. Gemeint war: Es gebe eine Tendenz zur »Nebenverfassung« dadurch, »dass Einrichtunge...
Der Inlandsgeheimdienst darf die Tageszeitung junge Welt in seinen Verfassungsschutzberichten als linksextremistisch benennen – mit den damit verbundenen Einschränkungen der Presse- und Ge...
Kein mit der Bundesrepublik vergleichbares Land hält sich einen zentralen Inlandsgeheimdienst plus 16 Landesdiensten. Hier schläft der Feind noch weniger als woanders.
Am Dienstag wird das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Bericht für das Jahr 2023 vorstellen. Wie in den vergangenen zwei Jahrzehnten wird auch im neuesten Bericht allerlei Unsinn zum Thema junge Welt zu lesen sein.
Die junge Welt wird im Verfassungsschutzbericht genannt und erleidet dadurch ökonomische Nachteile. Am 18. Juli verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage des Verlags 8. Mai GmbH gegen die Bundesrepublik.
Der Marxismus dient junge Welt als Kompass. Doch für den Verfassungsschutz verstößt schon die Feststellung, dass es Gesellschaftsklassen gibt, gegen das Grundgesetz.