Zum Inhalt der Seite

Gegen G8 und Bombodrom

1. Juni, Kinder- und Protesttag

no image
Umweltschützer- und Menschrechtler demonstrieren vor dem Bundeskanzleramt
no image
Rausgewinkt. Polizeikontrolle in Kiefersfelden an der bayerisch-österreichischen Grenze
no image
Bürger observieren zurück
no image
Flötentöne für das Militär auf Protestveranstaltung der Besetzer des Bombodroms in der Ruppiner Heide
no image
Polizisten schulen ihren Kunstgeschmack am Heiligendammer Schutzwall
no image
Todernst gemeint: Bombodromgegner nehmen Turm der Bundeswehr ein
no image
Idyll hinter Stacheldraht sowie zwei berittene Polizisten
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 01.06.2007, Seite ,

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!