Zum Inhalt der Seite
Fankultur

Begreifen, um zu verändern

Warum die Repression gegen Fußballfans nur zu verstehen ist, wenn man sein Denken vom Kopf auf die Füße stellt

Foto: Sukree Sukplang/REUTERS
In Blattgold: Staunende Kinderaugen vor dem güldenen Abbild von David Beckham in einem buddhistischen Tempel (Bangkok, Thailand, 15.5.2020)

Große Turniere befeuern hierzulande stets dasselbe Schauspiel: Vor der WM 2006 sollten die Hooligans in den Griff bekommen werden, ehe die Welt zu Gast sei; vor der EM 2024 folgten Grenzkontrollen, Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseverbote im Serientakt. Die Erklärung läge auf der Hand: Ein Turnier im eigenen Land ist ein Ausnahmefall mit maximaler Aufmerksamkeit, da müssen Staat wie Verband durchsetzungsfähig erscheinen. Also legt man die Daumenschrauben an. Verband wie Repressionsbehörde eint dabei ein Motiv: Stärke signalisieren, keine Blöße geben. Das ist aber nicht die Ausnahme des Turniers, sondern der Grundton, in dem politisch wie medial ohnehin auf das Treiben der Fans geblickt wird. Über die Kurven wird fast reflexhaft in der Sprache von Zugriff und Kontrolle gesprochen; das Turnier verdichtet nur, was ganzjährig der Maßstab ist.

Uns Fans und Ultras erscheint der Ausnahmezustand im Fußball häufiger: ob überdimensioniertes Polizeiaufgebot, unverhältnismäßiger Kessel oder »Polizeigewalt« beim Auswärtsspiel. Wir erleben das, und wir klagen darüber. Doch der Ton, in dem wir es tun, hat oft etwas vom Kind, das beim Sandburgenbauen aufschreit, weil ein anderer sich nicht an die Regeln hält – so, als wäre der Regelverstoß das Problem und nicht die Ordnung, die solche Sachen erst herstellt. Nicht die Wut ist verkehrt, sondern die Denkform: Wer den einzelnen Übergriff anklagt, unterstellt still eine im Kern faire Ordnung, die nur hier und da ausschlägt. Was als Übergriff erscheint, ist aber der Normalfall eines Apparats, der exakt dafür geschaffen wurde: die Ordnung, die diese Mittel im Alltag bereithält.

Die Richtung des Denkens ist damit entschieden. Wer als Ergebnis festhält, was herauskommen soll, hat das Urteil vor die Untersuchung gesetzt und sammelt nur die Fälle ein, die dazu passen. Die Linke tut das gern mit einem eingängigen Bild: Das Stadion sei ein Labor. Was der Staat an den Kurven erprobe – im Gespräch waren personalisierte Tickets, Kameras und Gesichtserkennung –, das rolle er später über die ganze Gesellschaft aus. Der Fan als Versuchskaninchen, an dem getestet wird, was bald allen droht. Und das schmeichelt: Der Fan wird zum Vorposten, dessen Abwehrkampf stellvertretend für alle geführt wird.

Nur macht ein solches Bild denkfaul. Vor der Innenministerkonferenz vom Dezember 2025 sickerte durch, was den Fans von einigen Hardlinern zugedacht war: flächendeckend personalisierte Tickets, KI-gestützte Überwachung, Gesichtsscanner am Einlass, dazu eine zentrale Stadionverbotskommission samt Richtlinien. Die Kurven antworteten einheitlich. Zwanzigtausend zogen durch Leipzig, an zwei Spieltagen schwiegen die Ränge die ersten zwölf Minuten. Schnell ruderte die Politik zurück: personalisierte Tickets (zunächst) vom Tisch, Gesichtserkennung im Stadion werde nicht weiterverfolgt. Die Fans hätten gewonnen, war überall zu lesen.

Sieben Monate später, am 10. Juli 2026, beschloss der Bundestag die Novelle des Bundespolizeigesetzes. Darin enthalten: die biometrische Erkennung in Echtzeit, der automatische Abgleich von Livekamerabildern mit gespeicherten Gesichtern – an Bahnhöfen und überall dort, wo die Bundespolizei zuständig ist. Das im Stadion abgewehrte Mittel war nun da. Nicht dort, sondern im gesamten öffentlichen Raum, für den man es angeblich erst im Stadion erproben musste. Wäre das Stadion vorrangig Labor, hätte der Sieg der Fans die Sache draußen wenigstens aufhalten können. Die Reihenfolge ist aber umgekehrt: erst am Fan vorgeführt, abgewehrt, dann an der Allgemeinheit vollzogen.

Anzeige

Fragt man von der Sache aus, was Repression im Fußball ist, woher sie kommt und wem sie nützt, dann löst sich das Laborbild auf. Die Gesichtserkennung ist der vorläufig letzte Schritt eines Umbaus, der sich seit Jahren an anderer Stelle – im Polizeirecht – vollzieht. Verfolgt die Polizei eine geschehene Tat, gilt die Strafprozessordnung: Verdacht, Verfahren, Gericht. Will sie eine künftige Tat verhindern, gilt das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes, das Recht der Vorbeugung. Hier verdichtet sich der Zugriff Jahr für Jahr – Ländersache. Bayern schrieb 2017 die »drohende Gefahr« ins Gesetz. Nicht mehr der konkret bevorstehende Schaden, schon die Vermutung künftigen Tuns erlaubt Überwachung und Gewahrsam. Andere Länder schrieben ab; Sachsen ergänzte im Juni 2026 KI-Videoüberwachung und Staatstrojaner, wenige Wochen später zog der Bund nach. Der Umbau setzt sich durch die Reibung von Föderalismus, Koalitionsarithmetik, Verfassungsgerichten und Widerstand hindurch – der Tendenz nach immer weiter, ohne dass es dafür einer Kurve als Versuchsfeld bedurft hätte.

Darüber wird auch die nichtstaatliche Repression im Stadion erkennbar. Das Stadionverbot (SV), über das sich zu Recht empört wird, verläuft in derselben Bewegung wie die »drohende Gefahr«, nur von privater Stelle vollzogen. Ein SV kassiert man per se nicht, weil man verurteilt wäre, sondern wegen der Prognose, man werde stören, oder weil man gegen das Hausrecht des Betreibers verstoßen hat. Gefahrenabwehr auf Verdacht, die Logik des Polizeirechts, nur eben betrieben vom Verein über sein Hausrecht und vom Verband über seine Ordnung. Warum erfolgt der Zugriff im Fußball so früh und sichtbar? Weil der Staat hier einen bequemen Griff hat. Er muss nicht selbst strafen und sich die Fesseln anlegen, die für ihn gelten; ein privater Apparat erledigt das. Wo der Griff so leichtfällt, zeigt sich die allgemeine Absicht am offensten. Das Stadion ist ein übergroß wahrnehmbares Schaufenster: der Ort, an dem deutlich zu erkennen ist, was der Staat überall will.

Begreifen und Verändern fallen zusammen, wenn man es ernst meint. Das Begreifen ist selbst schon ein Stück Praxis, weil es entscheidet, wogegen man kämpft. Wer die Repression nur als Kette von Ausnahmen begreift, kämpft gegen einzelne Innenminister und Maßnahmen und feiert jeden abgewehrten Miniangriff als Sieg. Wer sie als eine Absicht begreift – sich Zugriff im Vorfeld zu verschaffen, öffentliche Räume zu ordnen, eigensinnige Kollektive kleinzuarbeiten – an vielen Stellen zugleich: an den BRD- wie EU-Grenzen, im Umgang mit Migranten und dem »Stadtbild«, in der Kurve –, der kämpft gegen die gesellschaftliche Formierung, für die das Stadion nur eine Bühne ist.

Daran hängt alles, was man als Linke den Fans anbietet. Die geläufige Parole lautet: Weil die Repression im Stadion die draußen vorbereite, solle man die Kämpfe verbinden. Es sind ja auch dieselben Polizeikräfte, die auf Ultras wie palästinasolidarische Gruppen treffen. Doch die Parallele reicht tiefer. Das Stadionverbot auf Verdacht hat sein Ebenbild im versammlungsrechtlichen Rednerverbot: In Mannheim durfte ein Referent 2025/26 auf rund fünfzig Veranstaltungen nicht sprechen, sobald »Palästina« im Titel stand – auf bloße Prognose, obwohl er den zugrunde gelegten Prozess um die beanstandete Parole längst gewonnen hatte.

Personenbezogen, präventiv, ohne festgestellte Tat – nur ein anderes Etikett unterscheidet. Und wenn der Bundeskanzler ein »Problem im Stadtbild« ausmacht und »Rückführungen« ankündigt, ist das derselbe Zugriff auf den öffentlichen Raum: Bahnhöfe, Parks, ganze Viertel sollen von den als Störung Markierten bereinigt werden. Gestern der »gewalttätige Fan«, heute der Migrant, morgen die Palästina-Kundgebung. Wer bearbeitet wird, ist austauschbar; die Absicht nicht. Sie hat ihren Grund in der Lage, in der die Bundesrepublik sich zurechtlegt: Eine Republik, die enorme Kredite für die Aufrüstung aufnimmt und ihre Stellung im internationalen Wettbewerb behaupten will, braucht eine Gesellschaft, die kriegstüchtig und ruhig zugleich ist.

Die Realität beweist, dass man im Stadion gewinnen und draußen verlieren kann, weil der Staat das Stadion für den öffentlichen Raum nicht braucht. Verbinden sollte man die Kämpfe deshalb aus einem anderen Grund: Es ist derselbe Antrieb, der Kurve, öffentlichen Raum und Grenzen bearbeitet. Kein Sieg an einem dieser Orte ist sicher, solange dieser Antrieb sich direkt den nächsten Griff sucht. Die Verbindung verläuft nicht vom Stadion in die Gesellschaft, sondern quer: viele Fronten, eine Wurzel. Die Kurven ahnen das in der Praxis oft weiter, als wir es in der Theorie formulieren. Wer »Verbandsstrafen abschaffen« organisiert, Polizeigewalt dokumentiert und die Anerkennung der Kollektivstrafen verweigert, sucht den Gegner nicht im bösen Innenpolitiker, sondern in der Struktur, die immer neue Innenminister zu denselben Maßnahmen greifen lässt. Dieser Vorsprung muss unter die Leute – und in einem Begriff festgehalten werden, damit der Kampf vereint und ums Ganze geführt wird.

Wer mit der eigenen Kurve gelernt hat, wie eine Herrschaft arbeitet, die zuschlägt und ihre Härte hinter Wörtern wie »Sicherheit« und »Ordnung« verbirgt, erkennt dieselbe Herrschaft draußen wieder. Weil die Herrschaft überall dieselbe ist. Das zu begreifen entscheidet, ob man den nächsten Sieg fürs Ende hält oder für das, was er ist: ein Schaufensterbummel, während nebenan geliefert wird.

Raphael Molter, 1998 geboren, ist Politikwissenschaftler und Mitglied des Instituts für Fankultur e. V.. Gemeinsam mit Lara Schauland hat er zuletzt den Band »Matchplan Meuterei. Fußballfans zwischen Kommerz und Widerstand« im PapyRossa‑Verlag vorgelegt.
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Beilage vom 19.08.2026, Seite 7, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!